{"id":151,"date":"2017-04-26T22:38:50","date_gmt":"2017-04-26T20:38:50","guid":{"rendered":"http:\/\/kfv-pfarrkirchen.de\/wprs\/?page_id=151"},"modified":"2017-04-26T22:38:50","modified_gmt":"2017-04-26T20:38:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kfv-pfarrkirchen.de\/wprs\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: center;\" align=\"center\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<pre><b><span style=\"font-family: Arial; font-size: medium;\">Pfarrkirchen, den 11.01.2016<\/span><\/b>\r\n<\/pre>\n<pre><\/pre>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: center;\">Kreisfischereiverein Pfarrkirchen e. V.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">Satzung<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Kreisfischereiverein Pfarrkirchen e. V. und ist unter Nr. 10156 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut \u2013 Registergericht &#8211; eingetragen.<\/li>\n<li>Der Sitz des Vereins ist Pfarrkirchen.<\/li>\n<li>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Vereinszweck besteht in der Aus\u00fcbung und in der F\u00f6rderung des nichtgewerblichen waidgerechten Angelfischens, der damit verbunden Natur- und Landschaftspflege und in der Erhaltung der Gew\u00e4sser in ihrem nat\u00fcrlichen und urspr\u00fcnglichen Zustand.<\/li>\n<li>Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die waidgerechte, \u00f6kologisch orientierte Erziehung und Ausbildung insbesondere junger Mitglieder, die Hege und Pflege der Gew\u00e4sser und des Fischbestandes, die Bereitstellung von Fischgew\u00e4ssern und die fachliche Ausbildung und Betreuung der Fischer und Jungfischer.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201e Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke \u201e der Abgabenverordnung. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>An die Vorstandsmitglieder und f\u00fcr den Verein in sonstiger Weise T\u00e4tigen d\u00fcrfen Aufwandsentsch\u00e4digungen geleistet werden. Diese d\u00fcrfen nicht unangemessen sein.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<li>Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme einzelner Personen ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/li>\n<li>Die Aufnahme wird mit der Aush\u00e4ndigung des Mitgliedsausweises best\u00e4tigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>1. durch den Tod,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">2. durch Austritt. Diese kann jederzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Die Austrittserkl\u00e4rung tritt nach R\u00fcckgabe des Mitgliedsausweises in Kraft. Die K\u00fcndigungsfrist von mindestens einem Monat zum Jahresende ist einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">3. durch Ausschluss<br \/>\na) bei groben und wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung und die von der Vorstandschaft erlassenen Richtlinien.,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">b)bei einem Verhalten, das geeignet ist, das Ansehen oder die Interessen des Vereins zu sch\u00e4digen,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">c)wenn ein Mitglied wegen vors\u00e4tzlichen Versto\u00dfes gegen Bestimmungen zum Schutze der Fischerei oder der Gew\u00e4sser bestraft wurde,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">d)wenn sich herausstellt, dass das Mitglied bei der Aufnahme unwahre Angaben gemacht hat,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">e)wenn sich ein Mitglied neben dem Verein um die Anpachtung beziehungsweise um den Kauf eines Fischgew\u00e4ssers bewirbt, welches der Verein unmittelbar vorher bereits gepachtet hatte und der Verein dadurch entweder das Fischgew\u00e4sser nicht oder zu ung\u00fcnstigen Bedingungen erh\u00e4lt,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">f)bei beh\u00f6rdlichem Entzug des staatlichen Fischereischeins oder des vereinsinternen Erlaubnisscheines,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">g)bei mehr als 3-monatigem Beitragsr\u00fcckstand trotz schriftlicher Mahnung,<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vorher ist dem Betroffenen 14 Tage Gelegenheit zu geben, schriftlich zu den Vorw\u00fcrfen Stellung zu nehmen. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des mit Gr\u00fcnden versehenen Ausschlussbeschlusses Einspruch einlegen. Der Vereinsausschuss entscheidet dann endg\u00fcltig \u00fcber Aufhebung, Milderung oder Best\u00e4tigung des Ausschlusses. Bei 3-monatigem Beitragsr\u00fcckstand gibt es kein Einspruchsrecht gegen den Ausschluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag und kann von Neumitgliedern ab dem 17. Lebensjahr eine Aufnahmegeb\u00fchr erheben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und der Aufnahmegeb\u00fchr wird durch die ordentliche oder au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung (siehe \u00a7 10) beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich im Voraus an den Verein zu entrichten. Er wird im Regelfall vom Girokonto des Mitglieds abgebucht.<\/li>\n<li>Der Vereinsausschuss ist berechtigt, vollj\u00e4hrige Erlaubnisscheininhaber bei unabweisbarem Bedarf zu Arbeitseins\u00e4tzen an den Vereinsgew\u00e4ssern von bis zu 2 Stunden j\u00e4hrlich zu verpflichten. Ausgenommen sind Schwerbehinderte und Mitglieder \u00fcber dem 60. Lebensjahr. Bei Nichterf\u00fcllung dieser Pflicht kann eine Geldzahlung in H\u00f6he von 15,&#8211;\u20ac je Stunde verlangt werden. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit diesen Betrag auch \u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 7 Stimmrecht und Wahlrecht<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. J\u00fcngere Mitglieder sollen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/li>\n<li>W\u00e4hlbar sind alle vollj\u00e4hrigen Mitglieder, die mindestens 1 Jahr Mitglied des Vereins sind. W\u00e4hlbar sind auch abwesende Mitglieder, wenn eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Annahme einer Wahl vorliegt. Nicht w\u00e4hlbar sind Mitglieder, die in der Vorstandschaft eine Aufgabe \u00fcbernehmen wollen, in deren Bereich ihnen eine einschl\u00e4gige Vorstrafe anhaftet.<\/li>\n<li>Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Beschlussabstimmungen erfolgen per Handzeichen mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.<\/li>\n<li>Die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden erfolgt geheim. Die Wahl der weiteren Vorstandschaft erfolgt per Akklamation, es sei denn, ein Zehntel der anwesenden Mitglieder verlangt im Einzelfall eine geheime Wahl. Kandidieren mehrere Personen f\u00fcr das gleiche Amt, muss geheim gew\u00e4hlt werden. En-bloc-Vorschl\u00e4ge sind zul\u00e4ssig, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied dem widerspricht.<\/li>\n<li>Jede Wahl ist von einem aus drei Personen bestehenden Wahlausschuss durchzuf\u00fchren. Der Wahlausschuss wird von den stimmberechtigten Mitgliedern per Handzeichen gew\u00e4hlt. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied zum Vorsitzenden und Wahlleiter.<\/li>\n<li>Enthaltungen bei Abstimmungen und Wahlen werden als ung\u00fcltige Stimmen gewertet.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 8 Protokoll<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>\u00dcber alle Sitzungen der Vereinsorgane ist Protokoll zu f\u00fchren.<\/li>\n<li>Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer oder dem vom Sitzungsleiter ernannten Schriftf\u00fchrer zu f\u00fchren und von ihm und dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Das Protokoll muss alle Beschl\u00fcsse mit den Abstimmungsergebnissen bzw. alle Wahlergebnisse enthalten.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht, das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung einzusehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 9 Vereinsorgane<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>1. der Vorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">2. der Vereinsausschuss<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">3. die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 10 Vorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">1. Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<p>dem 1. Vorsitzenden,<br \/>\ndem 2. Vorsitzenden,<br \/>\ndem Schrift-\/Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und seinem Vertreter,<br \/>\ndem Kassier und seinem Vertreter,<br \/>\ndem Gew\u00e4sserwart und seinem Vertreter,<br \/>\ndem Jugendwart und seinem Vertreter und<br \/>\ndem Ger\u00e4tewart.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Ein Vorstandsmitglied kann sich auch in <u>ein<\/u> weiteres Amt gew\u00e4hlt werden, jedoch nicht als Vertreter im bereits \u00fcbertragenen Amt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">2. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsbefugnis des 2. Vorsitzenden wird im Innenverh\u00e4ltnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschr\u00e4nkt. Im Innenverh\u00e4ltnis erhalten die weiteren Mitglieder des Vorstands die Befugnis vereinsinterne Entscheidungen zu treffen. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall der Verhinderung sowohl des Vorsitzenden als auch seines Stellvertreters.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">3. Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Bei Bedarf beruft er zu seinen Sitzungen Mitglieder des Vereinsausschusses als Berater.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">4. Die Sitzungen der Vorstandschaft werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden einberufen. Die Vorstandschaft ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte Ihrer Mitglieder, darunter einer der beiden Vorsitzenden, anwesend ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">5. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>6. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes entscheidet der Vorstand, ob das unbesetzte Amt bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzt wird.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 11 Vereinsausschuss<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Vereinsausschuss besteht ausdem Vorstand,<br \/>\nund Beisitzern, die von der Mitgliederversammlung zur Erledigung besonderer Aufgaben gew\u00e4hlt werden. Es sind mindestens zwei, h\u00f6chstens jedoch sieben Beisitzer zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Der Vereinsausschuss ist zust\u00e4ndig<br \/>\na) f\u00fcr alle Aufgaben, die \u00fcber die Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung hinausgehen und nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind,<br \/>\nb) als Beschwerdeinstanz f\u00fcr vom Vorstand abgelehnte Aufnahmegesuche, die er endg\u00fcltig entscheidet,<br \/>\nc) f\u00fcr die endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber einen Vereinssausschluss,<br \/>\nd)f\u00fcr den Erlass von Vereinsordnungen,<br \/>\ne)f\u00fcr die Festlegung vereinsinterner Geb\u00fchren und<br \/>\nf)f\u00fcr die Anordnung von Fangbeschr\u00e4nkungen und Schonzeiten.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vereinsausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds entscheidet der Vorstand \u00fcber die Neubesetzung bzw. die kommissarische Verwaltung des Amtes bis zur turnusgem\u00e4\u00dfen Neuwahl.<\/li>\n<li>Der Ausschuss wird vom 1. oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet. Er tagt mindestens zweimal j\u00e4hrlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 12 Mitgliederversammlung ( Jahresversammlung )<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ( Jahresversammlung ) findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Halbjahr statt.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn<br \/>\na)der Vorstand oder der Vereinsausschuss dies beschlie\u00dfen, oder<br \/>\nb)ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter einberufen. Der Versammlungstermin mit der Tagesordnung ist den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vorher schriftlich oder mit der Tagespresse (Passauer Neue Presse in den Lokalteilen Pfarrkirchen \/Simbach) mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:a)Bericht des Vorstands einschlie\u00dflich Fang- und Besatzbericht,<br \/>\nb)Bericht des Kassiers mit Vorlage des Jahresabschlusses,<br \/>\nc)Bericht des Kassenpr\u00fcfers<br \/>\nd)Entlastung des Vorstandes und des Vereinsausschusses,<br \/>\ne)Neuwahlen (sofern satzungsgem\u00e4\u00df erforderlich),<br \/>\nf)Beschlussfassung \u00fcber den Mitgliedsbeitrag, sofern dieser ge\u00e4ndert werden soll<br \/>\ng)Antr\u00e4ge und W\u00fcnsche<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen stimm- und wahlberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von jedem Mitglied gestellt werden. \u00dcber Antr\u00e4ge die nicht mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingehen, kann nur mit Zustimmung des Vorstandes abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist weiterhin zust\u00e4ndig f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, f\u00fcr die Einf\u00fchrung oder \u00c4nderung von Aufnahmegeb\u00fchren und f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber die Zugeh\u00f6rigkeit zu \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung w\u00e4hlt auf die Dauer von 3 Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Sie pr\u00fcfen mindestens einmal im Jahr stichprobenweise die Buchf\u00fchrung und den Jahresabschluss des Vereins und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber Bericht.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 14 Jungfischer<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Die nicht vollj\u00e4hrigen Vereinsmitglieder bilden die Gruppe der Jungfischer.<\/li>\n<li>Der Verein hat besonders ihre Ausbildung im waidgerechten Fischen und die Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen zum Schutz von Wasser und Umwelt zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Der Vereinsausschuss kann auf Vorschlag des Jugendwarts eine Jugendordnung beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 15 Ehrungen<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Verein ehrt Mitglieder und Personen, die sich um den Verein oder die Fischerei verdient gemacht haben.<\/li>\n<li>Die Ehrung erfolgt durch die Verleihung der silbernen oder goldenen Ehrennadel. Die Ehrennadeln k\u00f6nnen vom Vorstand an Mitglieder und Nichtmitglieder verliehen werden.<\/li>\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft kann von der Mitliederversammlung f\u00fcr besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.<\/li>\n<li>Ehrungen sind soweit als m\u00f6glich in der ordentlichen Mitgliederversammlung vorzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 16 Monatsversammlung<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Jeden Monat soll eine Monatsversammlung stattfinden.<\/li>\n<li>Die Monatsversammlung dient der Information der Mitglieder \u00fcber personelle, fachliche und rechtliche Ver\u00e4nderungen, welche die Fischerei betreffen, sowie der F\u00f6rderung der Kameradschaft.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 17 Hegefischen ( K\u00f6nigsfischen )<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Das traditionelle Hegefischen ( K\u00f6nigsfischen ) findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand bestimmt die zu befischenden Gew\u00e4sser, den Zeitpunkt des Fischens und erl\u00e4sst die jeweils geltenden besonderen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Fischerk\u00f6nig wird jenes Mitglied, das den schwersten Fisch des Tages gefangen hat. Bei Gewichtsgleichheit entscheidet der edlere Fisch, bei gleicher Fischart entscheidet das Los.<\/li>\n<li>Die Ernennung zum Fischerk\u00f6nig erfolgt mit der Verleihung de K\u00f6nigskette.<\/li>\n<li>Sieger des Hegefischens ist der Fischer, der das h\u00f6chste Fanggewicht erzielt hat.<\/li>\n<li>Der Fischerk\u00f6nig hat daf\u00fcr zu sorgen, dass bis zum 31. M\u00e4rz des Folgejahres ein neuer Taler mit Namensschild und Jahreszahl der K\u00f6nigskette hinzugef\u00fcgt wird.<\/li>\n<li>Nichtmitglieder k\u00f6nnen mit Genehmigung des Vorstandes am Hegefischen teilnehmen. Sie k\u00f6nnen jedoch weder Fischerk\u00f6nig noch Sieger des Hegefischens werden. In der weiteren Wertung k\u00f6nnen sie ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 18 Sonstige Festlegungen<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Der Kassier hat neben der Bargeld- und Kontenverwaltung insbesondere den Einzug der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, die nutzbringende Anlage des Vereinsverm\u00f6gens und die p\u00fcnktliche Zahlung von Vereinsverbindlichkeiten zu besorgen.<\/li>\n<li>Der Gew\u00e4sserwart hat in Absprache mit den Vorsitzenden f\u00fcr die Vereinsgew\u00e4sser die rechtzeitige Bestellung von Fischbesatz, sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verteilung und Einbringung des Besatzes nach waidgerechten und gew\u00e4sser\u00f6kologischen Gesichtspunkten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">F\u00fcr Vereinsmitglieder, die ein privates Fischwasser besitzen, kann der Kreisfischereiverein Pfarrkirchen e. V. Besatzfische beschaffen. Eine Verpflichtung des Vereins zur Beschaffung von Fischbesatz ergibt sich aus dieser Satzung nicht. Voraussetzung f\u00fcr den Bezug von Fischbesatz ist das Vorliegen einer Einzugserm\u00e4chtigung, sowie die Verpflichtung des Bestellers, Besatzfische rechtzeitig an dem vom Gew\u00e4sserwart bestimmten Ort abzuholen. F\u00fcr Sch\u00e4den aller Art an den Besatzfischen \u2013 vor allem bei nicht rechtzeitiger Abholung \u2013 \u00fcbernimmt der Verein keine Haftung.<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\" start=\"3\">\n<li>Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jungfischer gegen\u00fcber dem Verein und dessen Organe und sorgt f\u00fcr ihre Ausbildung im waidgerechten Fischen und f\u00fcr die Vermittlung wasser- und umweltsch\u00fctzerischer Kenntnisse und F\u00e4higkeiten.<\/li>\n<li>Der Schriftf\u00fchrer \u00fcbernimmt auch die \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Vereins und erledigt alle Pressearbeiten.<\/li>\n<li>Fangbeschr\u00e4nkungen in Vereinsgew\u00e4ssern k\u00f6nnen vom Vereinsausschuss in begr\u00fcndeten F\u00e4llen beschlossen werden. Umfang und voraussichtliche Dauer sind in den Monatsversammlungen bekannt zu geben. Der Vereinsausschuss kann die Ausgabe von Erlaubnisscheinen an einzelne Personen ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/li>\n<li>Ein Vorbereitungslehrgang auf die Fischerpr\u00fcfung soll im Namen des Vereins durchgef\u00fchrt werden. Hierf\u00fcr ist eine schriftliche Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Mit der schriftlichen Zustimmung wird die Beteiligung der Vorstandschaft geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 19 Haftung<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Der Verein haftet nicht f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den, die seine Mitglieder bei Verwirklichung des Vereinszweckes und in Erf\u00fcllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 20 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<ol style=\"text-align: center;\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung darf nur der Punkt \u201e Aufl\u00f6sung des Vereins\u201c stehen.<\/li>\n<li>Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Kommt eine Beschussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\n<li>Erfolgt der Aufl\u00f6sungsbeschluss, so hat die Mitgliederversammlung einen Liquidator zu bestellen, der die Gesch\u00e4fte des Vereins abwickelt.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Pfarrkirchen die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\">\u00a7 21 Schlussbestimmungen<\/p>\n<ol>\n<li style=\"text-align: center;\">Die Neufassung dieser Satzung tritt am Tag nach ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle fr\u00fcheren Satzungen ihre G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<li>\n<p style=\"text-align: center;\">Je ein Exemplar der Satzung ist vorzulegen:<br \/>\na)dem Amtsgericht ( Vereinsregister ) Landshut, 84082 Landshut<br \/>\nb)dem Finanzamt ( K\u00f6rperschaftsstelle ) M\u00fchldorf, 84453 M\u00fchldorf<br \/>\nc)der Stadt Pfarrkirchen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Pfarrkirchen, den 11.01.2016 &nbsp; Kreisfischereiverein Pfarrkirchen e. V. Satzung \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen Kreisfischereiverein Pfarrkirchen e. 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