Die aktuellen Fangbestimmungen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt, welches bei der Gewässerkartenvergabe ausgegeben wird.

Anlage

zum Erlaubnisschein

Gültig ab 1.1.2023

Bedingungen zur Fischereiausübung
in den Gewässern
des Kreisfischereivereins e. V.
84347 Pfarrkirchen

  1. Der Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit dem staatlichen Fischereischein
  2. Der Erlaubnisschein gilt nur für den Inhaber, nicht für Gäste und Begleiter
  3. Zu statistischen Zwecken hat der Erlaubnisscheininhaber Fangaufzeichnungen zu führen und sein Fangergebnis an Hand der Fangmeldung Anzahl und Gesamtgewicht  bis spätestens 15. Dezember dem Verein mitzuteilen. Zu melden ist  der Fang von allen Fischarten.
  4. Abweichend von den in Bayern gültigen gesetzlichen Bestimmungen wird für die Vereinsgewässer folgendes bestimmt:
    Auf alle Fischarten darf nur mit 2 Handangeln mit je 1 Anbiss Stelle gefischt werden.
    Alle Karpfenarten: Schonmaß 40 cm, keine Schonzeit.
  5. Pro Tag dürfen nur 2 Karpfen, 3 Salmoniden und 2 Raubfische mitgenommen werden.
  6. Während der Schonzeit für Raubfische sind tote Fische und Fischfetzen als Köder verboten (gilt auch für den Fang von Aalen und Aiteln). Auch die Verwendung von künstlichen Raubfischködern (Blinker, Wobbler usw.) ist während der Schonzeit für Raubfische untersagt.
  7. Übermäßiges Anfüttern ist verboten.
  8. Das Bootsangeln ist nur vom Ruderboot (ohne Elektro- oder Verbrennungsantrieb) mit einer gesonderten Genehmigung (Bootskarte) und nur am Tag (1Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang) erlaubt.
  9. Untermaßige Fische, sowie in der Schonzeit gefangene Fische; sind unter Beachtung der AVBayFiG unverzüglich in dasselbe Gewässer zurückzusetzen. Folgende Fischarten dürfen zur Erfüllung des Hegezieles bei Erfüllung der Schonzeit und trotz des Erreichens des Schonmaßes wieder zurückgesetzt werden. Barbe, Nase, Rutte.
  10. 10. Das Mitnehmen eines Maßbandes und eines Keschers ist Pflicht.
  11. Das Eisfischen ist nicht gestattet.
  12. Der Angelplatz bzw. die Angelplätze sind die Visitenkarte eines jeden Anglers und auch des Vereins. Sie sind deshalb stets sauber zu halten. Kfz dürfen nur auf befestigten Wegen bzw. Plätzen außerhalb von event. Sperrzeichen abgestellt werden. Das Aufstellen von Zelten sowie offene Feuer sind verboten.
  13. Den Fischereiaufsehern sind auf Verlangen die Ausweise vorzulegen. Sie sind auch berechtigt Rucksäcke, Angeltaschen, Einhängenetze usw. zu durchsuchen. Bei festgestellten Verstößen wird der Erlaubnisschein eingezogen und das Fischereigerät sichergestellt.
  14. 14. Es besteht von 1.00 Uhr bis 4.00 Uhr für Tageserlaubnisscheininhaber Fischfangverbot.
  15. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen und Auflagen oder ein sonstiger Missbrauch der Fischereierlaubnis hat die Entziehung des Erlaubnisscheines zur Folge. Eine Rückzahlung der entrichteten Gebühren, auch teilweise, entfällt.

     

    Auszug Bayern-bzw. Vereinsverordnung

     

    }

     

    Fischart

    Tageshöchst-menge

    Schonmaß

    Schonzeit

    Von – bis

    Regenbogenforelle

    3

    30 cm

    1.10.-30.4.

    Bachforelle

    30 cm

    1.10.-30.4.

    Äsche

    Keine

    35 cm

    1.1.-30.4.

    Schied

    Keine

    40 cm

    1.3.- 30.4.

    Schleien

    2

    30 cm

    1.5.- 30.6.

    Nase

    Keine

    30 cm

    1.3.-30.4.

    Barbe

    Keine

    40 cm

    1.5.- 30.6.

    Karpfen

    2

    40 cm

    Keine

    Wels (Waller)

    Keine

    Keines

    Keine

    }

     

    Aal

    Keine

    50 cm

    1,10- 31.12.

    Hecht

    2

    60 cm

    15.2.-30.4.

    Zander

    50 cm

    15.2.-30.4.

    Rutte

    keine

    40 cm

    Keine

    Nerfling

    Keine

    30 cm

    1.3.-30.4.

    Aitel

    Keine

    Keines

    keine

    Elrttze

    Keine

    Keines

    1.5.-30.6.

    Hasel

    Keine

    Keines

    1.3.-30.4.

    Frauennerfling

    0

    0

    ganzjährig

    Karausche

    0

    0

    ganzjährig

     

     

    Für die Tages- und Wochenerlaubnisscheine für den Stausee Postmünster gilt folgende Regelung:

    Das Fischen auf Raubfische ist nur vom 16.7. – 31.12. erlaubt.

Fangmeldung                                                   

Gewässer:

Tages-/Wochenkarteninhaber:

Spätestens 2 Tage nach Beendigung der Erlaubnis bei der Ausgabestelle abgeben oder dem Kreisfischereiverein, Postfach 1234, 84342 Pfarrkirchen zusenden.

Fischart

Anzahl

Gewicht in Gramm

Hechte

 

 

Zander

 

 

Karpfen

 

 

Schleien

 

 

Aale

 

 

Forellen

 

 

Barben

 

 

Aitel

 

 

Nasen

 

 

Rußnasen

 

 

Brachsen

 

 

Barsche

 

 

Rotaugen

 

 

Waller

 

 

Giebel

 

 

insgesamt

 

 

Name und Anschrift